Pressebericht über Strompreise 2026
Stromtarife sinken in Pfäffikon
Die Gemeindewerke Pfäffikon können ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine erfreuliche Mitteilung machen: Die durchschnittlichen Stromtarife sinken im kommenden Jahr um rund 8,1 Prozent. Damit bleiben die Gemeindewerke ein wettbewerbsfähiger Energieversorger im Kanton Zürich.
Die Senkung entlastet sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in tieferen Beschaffungskosten.
Neben der erfreulichen Preissenkung gibt es auch einige Änderungen aufgrund des vom Stimmvolk im Juni 2024 angenommenen Mantelerlasses, auf die sich Stromkundinnen und -kunden einstellen sollten. Ab dem neuen Jahr wird – gemäss regulatorischen Vorgaben – der Messtarif separat ausgewiesen. Bisher war dieser Bestandteil in der Netznutzung enthalten, neu erscheint er als eigene Position auf der Rechnung.
Ebenfalls neu ist der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten, der durch die Swissgrid eingeführt wird. Dieser Zuschlag beträgt 0.05Rappen pro Kilowattstunde und wird allen Stromkundinnen und -kunden in Rechnung gestellt. Mit diesem Zuschlag werden einerseits Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen finanziert, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig werden. Andererseits dient er zur Finanzierung der Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie. Die Mehrkosten für einen durchschnittlichen Haushalt belaufen sich auf etwa 2 Franken pro Jahr.
Ab 2026 wird der von Privaten oder Unternehmen ins Netzeingespeiste Strom nach dem vom Bundesamt für Energie (BFE) publizierten Referenzmarktpreis vergütet, der vierteljährlich gemittelt wird. Der Bundesrat hat dafür Mindestvergütungen festgelegt, sodass die Einspeisenden eine gewisse Planungssicherheit haben.
Auch die Stromkennzeichnung erfährt Änderungen. Neu muss auf der jährlich mit der Rechnung verschickten Stromkennzeichnung ein Vergleich desbestellten Stromprodukts mit dem Lieferantenmix der Gemeindewerke grafisch dargestellt werden.
Damit setzen die Gemeindewerke einen Teil der neuen bundesrechtlichen Vorgaben um und schaffen zugleich mehr Transparenz für die Stromkundschaft.
