Anmeldung Plug-&-Play Photovoltaikanlage

Elektrische Niederspannungserzeugnisse müssen in der Schweiz den Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) entsprechen, damit ein Inverkehrbringen zulässig ist. Eine «kleine» steckerfertige PV-Anlage, welche mit PV-Modul, Wechselrichter, evtl. Batteriemodul und Netzschnittstelle eine Einheit bildet, mit einem Netzanschlusskabel mit Stecker (SEV1011) und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung als freizügig steckbares Erzeugnis im Sinne der NEV.

Informationen zum Installationsinhaber/in

Technische Daten

Konformitätserklärung

Der Anmeldung beizulegen: Konformitätserklärung (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batterie, Schutzeinrichtung). Hiermit bestätige ich, dass die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
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